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   BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03   

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https://dejure.org/2005,11441
BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03 (https://dejure.org/2005,11441)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2005 - II ZR 203/03 (https://dejure.org/2005,11441)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2005 - II ZR 203/03 (https://dejure.org/2005,11441)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zurückweisung eines Antrags auf Sprungrevision; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Sprungrevision; Verweigerung der Zahlung einer Treueprämie für Milchlieferung

  • Judicialis

    ZPO § 566; ; ZPO § 566 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 566
    Zurückweisung eines Antrags auf Zulassung der Sprungrevision mangels Vorliegens von Revisionsgründen in einem Fall betreffend die Ausschüttung von Treueprämien durch eine Genossenschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.11.1990 - II ZR 69/90

    Bindung der Mitglieder einer Genossenschaft durch Versprechung der Zahlung

    Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03
    Die von der Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine Genossenschaft den Mitgliedern, die ihr treu bleiben, eine (geringe) Treueprämie zahlen darf, die sie den Genossen, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, nicht gewährt, ist in der vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegten Senatsrechtsprechung bereits geklärt (vgl. Sen.Urt. v. 26. November 1990 - II ZR 69/90, WM 1991, 507; Sen.Urt. v. 20. Juni 1983 - II ZR 224/82, WM 1983, 1006, jeweils m.w.Nachw.).

    Die weitere Frage, ob die Genossenschaft berechtigt sein könnte, ihren Mitgliedern einen Anreiz zur Aufrechterhaltung ihrer Mitgliedschaft zu geben, indem sie eine mit der Dauer der Zugehörigkeit steigende Treueprämie zahlt (vgl. dazu Sen.Urt. v. 26. November 1990 aaO, S. 509), ist auch im vorliegenden Fall nicht entscheidungserheblich.

    Mit kritischen Stimmen aus der Literatur hat sich der Senat bereits eingehend in seinem Urteil vom 26. November 1990 (aaO, S. 508 f.) auseinandergesetzt; die neuerliche - im wesentlichen gleichgelagerte - Kritik von Beuthien (insbesondere ZfgG 42, 162 ff.) gibt zu einer erneuten grundsätzlichen Erörterung keine Veranlassung.

  • BGH, 20.06.1983 - II ZR 224/82

    Bestimmung der Grundsätze, nach denen der Preis für die zu erbringende Leistung

    Auszug aus BGH, 28.02.2005 - II ZR 203/03
    Die von der Beklagten aufgeworfene Rechtsfrage, ob eine Genossenschaft den Mitgliedern, die ihr treu bleiben, eine (geringe) Treueprämie zahlen darf, die sie den Genossen, die ihre Mitgliedschaft gekündigt haben, nicht gewährt, ist in der vom Amtsgericht seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegten Senatsrechtsprechung bereits geklärt (vgl. Sen.Urt. v. 26. November 1990 - II ZR 69/90, WM 1991, 507; Sen.Urt. v. 20. Juni 1983 - II ZR 224/82, WM 1983, 1006, jeweils m.w.Nachw.).
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